Die ISBANK kontaktiert hierzu alle Privatkunden postalisch.
Möglichkeiten, Ihre Zustimmung zu erteilen:
In der gesamten Finanzbranche galt bisher, dass bei Ankündigungen von Änderungen das Schweigen des Kunden als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht (sogenannter Änderungsmechanismus). Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 für unwirksam erklärt worden. Somit sind wir gehalten, Ihre aktive Zustimmung zu den aktuellen Bedingungen und Preisen einzuholen, sofern sich diese seit dem Zeitpunkt der Produkteröffnung geändert haben.
Damit unsere Geschäftsbeziehung weiterhin auf eine rechtssichere Grundlage baut, bitten wir Sie, Ihre Zustimmung schnellstmöglich bzw. bis spätestens zum 28.02.2022 ausgefüllt mit dem portofreien Rückumschlag zurückzusenden. Gerne können Sie auch Ihre Zustimmung unterschrieben und eingescannt per E-Mail anPLV@isbank.deübermitteln. Fotografiert zugesandte Formulare können nicht akzeptiert werden.
Ihre Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass unsere bisherige Geschäftsverbindung in bewährter Weise fortgeführt werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation.
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