Ein Bankerlebnis der neuen Generation voller Privilegien
Einfache Kontoeröffnung
Die Kontoeröffnung und die Feststellung Ihrer Identität sind mit dem Postident-Verfahren viel einfacher.
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Aufträge im Onlinebanking einfach, direkt und sicher freigeben.
Nachweispflicht bei Bareinzahlungen
Bareinzahlungen, die 10.000 Euro übersteigen, werden nur noch entgegengenommen, wenn ein Nachweis vorliegt.
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EU-Standard, In - und Auslandsüberweisung
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Gute Rendite
Sehr hohe Sicherheit und Planbarkeit
Geringe Mindesteinlage
Häufig gestellte Fragen
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Die İşbank ist seit über 30 Jahren in Europa vertreten mit allen Dienstleistungen und Produkten, die auf die Unternehmensfinanzierung fokussiert sind. Des Weiteren zählen zu unserer Produktpalette im Privat - und Firmenkundengeschäft die Kontoführung
inklusive Online-Banking, Spar- und Festgeldanlagen zu attraktiven Zinssätzen und der gesamte Zahlungsverkehr inklusive der Türkeiüberweisungen.
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Die İşbank AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der 1924 gegründeten Türkiye İş Bankası A.Ş., der größten privaten Bank in der Türkei mit landesweit mehr als 1.200 Filialen. Sie ging aus der im Jahre 1992 gegründeten İşbank GmbH hervor, die 2012 in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und am 2.8.2012 im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 94361 eingetragen wurde.
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Die İşbank mit Hauptsitz in Frankfurt/Main ist europaweit mit 8 Filialen in Deutschland und einer in den Niederlanden vertreten.
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Einlagen bei der İşbank AG sind im Rahmen der "Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB)" als gesetzliches Einlagensicherungssystem gesichert, die Sicherungsgrenze der EdB beträgt seit dem 01.01.2011 pro Einleger 100.000,- €. Darüber hinaus ist die İşbank AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands der deutschen Banken e.V. angeschlossen.
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Ab dem 1. Januar 2023 gelten erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger.
Demzufolge beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab dem 1. Januar 2023 fünf Mio. Euro und für Unternehmen 50 Mio. Euro.
Diese Grenzen werden ab dem 1. Januar 2025 auf drei Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen angepasst.
Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf eine Mio. Euro, für Unternehmen auf zehn Mio. Euro. Weiterführende Informationen zum Einlagensicherungsfonds erhalten sie auf www.einlagensicherungsfonds.de.