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Nachweispflicht bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro*


Sehr geehrte Kundin,

sehr geehrter Kunde,


Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro können wir künftig lediglich bei Vorlage eines geeigneten Belegs über die Herkunft des Geldes annehmen.


Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:


• ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.

• Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,

• Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,

• Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf).


Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Aufzählung.


Durch die Isbank AG werden zusätzlich die unten aufgeführten Herkunftsnachweise akzeptiert:

• Nachweis zur einer Festgeldanlage mit zeitnahem Beleg,

• Rückkaufswertbestätigung von Kapitallebensversicherungen oder Ähnliches.


Wir danken für Ihr Verständnis.

İŞBANK AG


(* gilt für Bestandskunden)