Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie beantwortet.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen aus den Bereichen Online-Banking, Türkeiüberweisung, PSD2, Postident - Verfahren und Einlagensicherung.
Bank Allgemein
Die İşbank AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der 1924 gegründeten Türkiye İş Bankası A.Ş., der größten privaten Bank in der Türkei mit landesweit mehr als 1.200 Filialen. Sie ging aus der im Jahre 1992 gegründeten İşbank GmbH hervor, die 2012 in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht umgewandelt und am 2.8.2012 im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 94361 eingetragen wurde.
Die İşbank ist seit über 30 Jahren in Europa vertreten mit allen Dienstleistungen und Produkten, die auf die Unternehmensfinanzierung fokussiert sind. Des Weiteren zählen zu unserer Produktpalette im Privat - und Firmenkundengeschäft die Kontoführung
inklusive Online-Banking, Spar- und Festgeldanlagen zu attraktiven Zinssätzen und der gesamte Zahlungsverkehr inklusive der Türkeiüberweisungen.
Die İşbank mit Hauptsitz in Frankfurt/Main ist europaweit mit 8 Filialen in Deutschland und einer in den Niederlanden vertreten.
Einlagensicherung
Einlagen bei der İşbank AG sind im Rahmen der "Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB)" als gesetzliches Einlagensicherungssystem gesichert, die Sicherungsgrenze der EdB beträgt seit dem 01.01.2011 pro Einleger 100.000,- €. Darüber hinaus ist die İşbank AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands der deutschen Banken e.V. angeschlossen.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger.
Demzufolge beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab dem 1. Januar 2023 fünf Mio. Euro und für Unternehmen 50 Mio. Euro.
Diese Grenzen werden ab dem 1. Januar 2025 auf drei Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen angepasst.
Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf eine Mio. Euro, für Unternehmen auf zehn Mio. Euro. Weiterführende Informationen zum Einlagensicherungsfonds erhalten sie auf www.einlagensicherungsfonds.de.
Postident-Verfahren
Identifizierungen sind entweder gesetzlich
vorgeschrieben oder erhöhen die Sicherheit von elektronischen
Geschäftsvorfällen und Transaktionen. Dies ist bei allen Unternehmen, die dem
Geldwäschegesetz unterliegen (z.B. Banken) der Fall.
Für Banken gelten bestimmte gesetzliche
Sorgfaltspflichten, die bei Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen sind. Dazu
zählen auch Vorgaben des Geldwäschegesetzes und der Signaturenverordnung.
Demnach dürfen Banken nur nach erfolgter Identifizierung des neuen Kunden ein
Konto eröffnen und Buchungen durchführen. Um die Services der Bank zu nutzen,
reicht eine einmalige Identifizierung des Vertragspartners. Mit POSTIDENT, dem
Service der Deutschen Post, geht das ganz einfach, sicher und kostenlos.
Für Privatkunden ist die Identifizierung mit
POSTIDENT kostenlos.
Nein.
Für den zur Identifizierung erforderlichen Abgleich Ihrer Ausweisdaten inkl.
Bild und Unterschrift ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, entweder
in der Postfiliale oder per Videochat.
PSD2
PSD2 steht für Payment Services Directive 2 (neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie).
Zum September 2019 müssen Banken aufgrund dieser erweiterten gesetzlichen Vorgaben technische und vertragliche Anpassungen im Online Banking und beim Bezahlen mit Karte vornehmen. Die Richtlinie wurde ins Leben gerufen, um z.B. den Zugriff auf Zahlungskontodaten (Girokonten) durch Dritte, die Sie als Kunde zuvor dazu ermächtigt haben müssen, zu regeln. Wir als Bank müssen für den Zugriff diesen Drittanbietern eine technische Schnittstelle zur Verfügung stellen. Die Drittunternehmen unterliegen der Aufsicht und Kontrolle der BaFin bzw. der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde.Doch wie genau gestaltet sich dieser Zugriff eines dritten Zahlungsdienstleisters auf Ihre Girokontodaten?Die dritten Parteien können in Ihrem Auftragals „Zahlungsauslösedienstleister“ Zahlungen initiieren undals „Kontoinformationsdienstleister“ Kontoumsätze abfragen.ZusammengefasstPSD2 verpflichtet uns als Kreditinstitut, Teile unserer Datenschnittstelle für externe Finanzdienstleister zu öffnen,Ziel ist ein stärkerer Wettbewerb zwischen traditionellen Banken und Finanztechnologie-Unternehmen (FinTechs) in Europa,Abstriche beim Datenschutz gibt es für Sie als Bankkunden nicht. Alle Zugriffsmöglichkeiten von Drittunternehmen auf Ihre Daten unterliegen strengen Datenschutzkriterien.
Türkeiüberweisung
Ab dem 06.07.2011 werden Türkeiüberweisungen, die von anderen Banken zwecks Weiterleitung an die Filialen unserer Muttergesellschaft, der Türkiye İş Bankası A.Ş., auf die Sammelkonten der İşbank AG eingehen, nicht mehr ausgeführt und zurück überwiesen.
Sie können weiterhin mit Ihrem gültigen Reisepass/Personalausweis mit Adressangabe (oder sonstige behördliche Schreiben, aus denen die Adresse hervorgeht) durch Bareinzahlung in unseren Filialen Ihre Überweisungen in die Türkei tätigen.
Der Swift Code der Türkiye İş Bankası A.Ş. lautet: ISBKTRIS. Der Swift Code ist für alle Fillialen in der Türkei verwendbar. Die IBAN können Sie unter dem nachfolgenden Link selbst errechnen (Dazu benötigt man die Filialnummer, die Kontonummer und die Kontoart vom Empfänger): http://www.isbank.com.tr/TR/iban-hesaplama/Sayfalar/iban-hesaplama.aspx
Die Überweisungsgebühren finden Sie unter der Rubrik Türkei-Überweisung.
Online-Banking
Für den Zugang zu unserem Online Banking
erhalten Sie ein PIN-Kuvert mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN).
Gemeinschaftskonten und Firmenkonten haben eine Teilnehmernummer (Benutzer). Bei Einzelkonten sind die Kunden- und Teilnehmernummer gleich.
Sie können einen neuen Aktivierungscode bei Ihrer Filiale anfordern oder eine E-Mail an info@isbank.de senden.
Da Deutschland ab 2019 die neue PSD2 Richtlinie (Die Richtlinie fördert die Entwicklung innovativer Online- und mobiler Zahlungsmöglichkeiten und sorgt für mehr Sicherheit bei Zahlungen sowie für einen besseren Verbraucherschutz) umgesetzt hat, werden 2 PINs für den Online-Banking-Zugang und für das appTAN verwendet.
In den eingehenden Briefen steht, dass diese 365 Tage gültig ist, aber es gibt einen Hinweis darauf, dass es nur einmal verwendet werden kann. Wenn die appTAN innerhalb von 365 Tagen nicht aktiviert wurde, ist diese während des angegebenen Zeitraums gültig.
Eine TAN benötigen Sie in der Regel für alle Bankgeschäfte, die Sie online abwickeln. Es handelt sich dabei um eine in der Regel sechsstellige Zahl, die als einmaliges Kennwort für eine sichere Transaktion im Online-Banking genutzt wird.
Für das Online-Banking reicht es aus, die Apps "Isbank AG Mobile" (optional) und "Isbank TAN" (obligatorisch) zu nutzen.
Sie haben mit uns Transaktionslimite für den Online-Zahlungsverkehr vereinbart. Diese Limite können Sie Ihrem Antrag zur Nutzung elektronischer Vertriebswege (Online Banking) der İşbank AG entnehmen. Sie können die Online Banking Transaktionslimite jederzeit ändern, in dem Sie uns einen schriftlichen, unterschriebenen Auftrag per Post zusenden.
Nachdem man sich beim Online Banking angemeldet hat klickt man auf Türkeiüberweisung und wählt dıe Statusabfrage. Auf dieser Seite bekommt man Informationen über die bereits getätigten Türkei-Überweisungen.
İŞWEB-Studenten-Sperrkonto
Alle erforderlichen Formulare können Sie per
Email (DLB@isbank.de) anfordern.
Die kompletten und von der Botschaft beglaubigten Kontoeröffnungsunterlagen senden Sie bitte per Post an: İŞBANK AG Hauptverwaltung Dienstleistungsbereich Zeil 123 60313 Frankfurt / Germany
Eine Kontaktaufnahme mit Ihnen ist bis zur erledigten Kontoeröffnung nicht möglich. Sie erhalten per E-Mail ein Bestätigungsschreiben für die Kontoeröffnung. Nur bei fehlerhaften Angaben werden wir Sie per E-Mail kontaktieren.
Sobald Ihre originalen Kontoeröffnungsanträge bei uns eingegangen sind, wird das Konto eröffnet (ca.1 Woche). In den Monaten vor Studienbeginn in Deutschland kann sich diese Zeit aufgrund hohen Auftragseinganges verlängern.
Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie die Daten Ihrer Kontoverbindung, bestehend aus: IBAN Nummer sowie BIC Code per E-Mail.
Bitte nutzen Sie in diesem Fall unseren E-Mail-Kontakt. Sie erhalten dann von uns eine neue Bestätigung mit den korrigierten Angaben.
Nach Gutschrift des vollständigen Sperrguthabens und Sperrkontoeröffnungsgebühr, erhalten Sie automatisch ein Bestätigungsschreiben für die Visumantragstellung per E-Mail. Wir beantworten aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Bankgeheimnisses keine Fragen zu Kontobewegungen
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, dürfen wir ausschließlich Originalunterlagen akzeptieren.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, ist eine Kontoeröffnung bei jedem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich durch den jeweiligen Kontoinhaber selbst möglich. Kontoeröffnungen durch Dritte können nicht vorgenommen werden.
Nach Einreise nach Deutschland müssen Sie in einer Bank in Deutschland ein Girokonto eröffnen, einen unterschriebenen Auftrag mit der entsprechenden IBAN-Nummer, eine Kopie des deutschen Visums im Reisepass, eine Kopie der Meldebescheinigung sowie eine erreichbare Telefonnummer in Deutschland an die E-Mail Adresse DLB@isbank.de schicken. Nach Eingang sämtlicher Unterlagen wird der monatliche Freibetrag am ersten Geschäftstag eines Monats an die angegebene IBAN-Nummer überwiesen.
Die Gebühr für die Einrichtung des İŞWEB-STUDENTEN-SPERRKONTOS beträgt EUR 150.
Der Sperrbetrag ist ein Betrag, der auch nach Ende der monatlichen Verfügung bis zur endgültigen Sperrfreigabe durch die Deutsche Botschaft auf Ihrem Konto gesperrt bleibt.
Wir empfehlen Ihnen, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro sowie die 30,- Euro SWIFT Gebühren zusammen mit dem Sperrbetrag zu überweisen.
Sobald Sie von uns die E-Mail mit den Daten Ihrer Kontoverbindung erhalten haben, können Zahlungen mit IBAN Nummer und BIC Code auf das İŞWEB-STUDENTEN-SPERR-Konto veranlasst werden.
Für die Freigabe der Sperre benötigen wir eine konsularische Bescheinigung über die Ablehnung ihres Visums-Antrags und einen persönlich unterschriebenen Auftrag zur Schließung des İŞWEB-STUDENTEN-SPERRKONTOS mit der Angabe einer Bankverbindung für die Rücküberweisung.
Im Falle einer Nichteinreise nach Deutschland ist für eine Schließung des Studenten-Sperr-Kontos und für eine Rücküberweisung des Sperrbetrags ein eigenhändig unterschriebener Auftrag für die Schließung des Kontos mit Angabe der Kontoangaben für die Überweisung des Sperrbetrags erforderlich.
Es muss ein unterschriebener Auftrag mit Angabe des Sperrbetrags sowie der zu verlängernden Frist an die E-Mail-Adresse DLB@isbank.de geschickt werden. Der Sperrbetrag muss auf das Sperrkonto hinterlegt werden, das Bestätigungsschreiben zur Vorlage an die jeweilige Behörde wird per E-Mail verschickt. Für diese Prozedur wird eine Gebühr in Höhe von 75,00 Euro verlangt.
SEPA
Die Abkürzung SEPA bedeutet „Single Euro Payments Area“ und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Durch die EU-Verordnung zur SEPA-Einführung sollen Schritt für Schritt die unterschiedlichen nationalen Zahlungssysteme vereinheitlicht und durch ein standardisiertes Verfahren abgelöst werden.
Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, kurz SEPA) gibt es bei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen im europäischen Binnenmarkt keine Unterschiede mehr zwischen In- und Ausland. Nationale und grenzüberschreitende Massenzahlungen können Sie auf die gleiche Art und Weise abwickeln.
Es umfasst 36 europäische Länder, darunter sind die 27 EU-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino
Die IBAN (englisch: International Bank Account Number) ist die Internationale Bankkontonummer. Es handelt sich um eine standardisierte Kontonummer, die für den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums verwendet wird. Die IBAN besteht aus einem Ländercode, einer Prüfziffer und der nationalen Kontonummer.
Der BIC (englisch: Business Identifier Code) ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), der dazu dient, Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig zu identifizieren. Der BIC der Isbank AG lautet ISBKDEFXXXX.
Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich.
Gesammelte Informationen wie Sie die Sepa-Umstellung mit Ihrer Firma meistern & was Sie beachten müssen finden Sie in unserem SEPA-PDF.
Außerdem finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite www.sepadeutschland.de
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Geçersiz karakter girdiniz.