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NEUE ABLÄUFE FÜR MEHR SICHERHEIT

ALLGEMEINES

EMPFÄNGERÜBERPRÜFUNG – VERIFICATION OF PAYEE

EBICS

• Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen.

• Name und IBAN werden künftig bei jeder Transaktion automatisch abgeglichen.

• Fehlüberweisungen werden vermieden und die Sicherheit Ihrer Zahlungen erhöht.

Seit April 2024 gilt in der gesamten EU die neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886). Ziel ist es, Echtzeitüberweisungen flächendeckend zu fördern und durch einheitliche Standards mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr zu schaffen.

Die Umsetzung bringt ab dem 5. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit sich:

Mehr Wege zur Beauftragung: Echtzeitüberweisungen können künftig nicht nur über Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch per Überweisungsbeleg.

Flexible Auftragsarten: Abhängig vom Kanal sind Einzel- und Sammelaufträge sowie minutengenaue Dauer- und Terminaufträge möglich.

Rund um die Uhr – ohne Zusatzkosten: Aufträge werden 24/7 ausgeführt – ohne Betragsgrenzen und ohne zusätzliche Gebühren.

Neue Sicherheitsprüfung: Vor jeder Überweisung – ob Standard, Echtzeit oder Dauerauftrag – wird automatisch geprüft, ob der angegebene Empfängername mit dem bei der Empfängerbank registrierten Namen übereinstimmt. So lassen sich Fehlüberweisungen noch besser vermeiden.


Mehr Sicherheit bei Zahlungen dank Empfängerüberprüfung

Mit der neuen Empfängerüberprüfung profitieren Sie als Firmenkunde von mehr Schutz bei Überweisungen – vor Betrugsversuchen, falschen Rechnungen und Eingabefehlern.


So funktioniert’s:

Bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen können Sie selbst entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung erfolgen soll (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).

Bei Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Bitte prüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihre internen Abläufe.


Wichtig für Zahlungsempfänger:innen:

Achten Sie darauf, dass Ihre Kund:innen bei Überweisungen Ihren korrekten Namen angeben.

Stimmt der angegebene Name nicht mit dem bei der Bank hinterlegten Namen überein, kann es sein, dass Zahlungen nicht freigegeben werden

Ausgehende Überweisungsaufträge: Mehr Sicherheit durch Empfängerüberprüfung

Die Empfängerüberprüfung wird künftig bei allen ausgehenden Zahlungen angewendet – dazu zählen Standard- und Echtzeitüberweisungen.

Dabei wird automatisch geprüft, ob der im Auftrag angegebene Name mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen übereinstimmt. So lassen sich fehlerhafte Zahlungen und Betrugsversuche wirksam vermeiden.


Mögliche Rückmeldungen im Prüfprozess:

Übereinstimmung („Match“)

Name und IBAN stimmen exakt überein.

Nahezu Übereinstimmung („Close Match“)

Es liegt eine fast vollständige Übereinstimmung vor. Der bei der Empfängerbank hinterlegte Name wird angezeigt.

Keine Übereinstimmung („No Match“)

Name und IBAN passen nicht zusammen.

Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“)

Die Empfängerprüfung konnte aus technischen oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden.


Verpflichtende Empfängerüberprüfung bei Einzelüberweisungen

Bei Einzelüberweisungen und Einzel-Echtzeitüberweisungen ist die Empfänger-überprüfung gesetzlich vorgeschrieben – ebenso bei Sammelaufträgen mit nur einer Transaktion.


Ausnahmen:

Bei bestimmten Zahlungsarten, z. B. Überweisungen auf Sparkonten, findet keine Empfängerüberprüfung statt.


Was passiert nach der Prüfung?

Sobald das Prüfergebnis vorliegt, können Sie den Überweisungsauftrag entweder freigeben oder abbrechen und korrigieren.

Auch bei Namensabweichungen kann die Überweisung ausgeführt werden – die finale Entscheidung liegt bei Ihnen.

Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren

Mit der Einführung der Empfängerüberprüfung ergeben sich auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren für Firmenkunden. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung werden neue EBICS-Geschäftsvorfälle bereitgestellt.

Wenn Sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten – oder gesetzlich dazu verpflichtet sind (z. B. bei Einzelüberweisungen) – verwenden Sie bitte ab dem 5. Oktober 2025 die neuen Geschäftsvorfälle.


Geschäftsvorfall BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0) EBICS-Auftragsart (EBICS-Version 2.5)
SEPA-Überweisung mit Empfänger­überprüfung SCT//VOI/pain.001/ SCT//VOI/pain.001/
SEPA-Echtzeitüberweisung mit Empfänger­überprüfung SCT//VOI/pain.001 CIV
Empfängerüberprüfung Status Report (pain.002) REP/DE/VOP/pain.002/ZIP VPZ


Möchten Sie keine Empfängerüberprüfung durchführen, können Sie dafür die bestehenden EBICS-Geschäftsvorfälle nutzen:


Geschäftsvorfall BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0) EBICS-Auftragsart (EBICS-Version 2.5)
SEPA-Sammel­überweisung ohne Empfänger­überprüfung SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001 CCT
SEPA-Echtzeit-Sammel-überweisung ohne Empfängerüberprüfung SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001 CIP